01. Juni 2026

Winterdienst in Salzgitter: Räum- und Streupflicht für Eigentümer

Winterdienst in Salzgitter: Räum- und Streupflicht für Eigentümer

Salzgitter erstreckt sich über viele weitläufige Stadtteile – von Lebenstedt über Bad bis Thiede und Gebhardshagen. Grundstückseigentümer sind hier wie überall in Deutschland verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück werktags in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr von Schnee und Eis zu befreien.

Wer diese Pflicht selbst nicht zuverlässig erfüllen kann – etwa weil er beruflich früh unterwegs ist oder das Grundstück nicht ständig bewohnt –, haftet dennoch bei Unfällen. Mit einem Winterdienst-Vertrag übernehmen wir diese Verantwortung für Sie und räumen zuverlässig, bevor der Berufsverkehr in Salzgitter einsetzt.

Wir betreuen sowohl einzelne Privatgrundstücke als auch größere Gewerbeflächen und Zufahrten mit festen Räumrouten während der Wintersaison.

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