Winterdienst: Diese Pflichten haben Grundstückseigentümer

Grundstückseigentümer sind in der Regel verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen, meist werktags zwischen 7 und 20 Uhr. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet bei Unfällen.
Mit einem Winterdienst-Vertrag übernehmen wir diese Pflicht zuverlässig für Sie – auch früh morgens, bevor der Berufsverkehr einsetzt.
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