Heckenschnitt: Diese gesetzlichen Schnittzeiten müssen Sie kennen

Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz sind radikale Rückschnitte von Hecken, Gebüschen und Bäumen zwischen dem 1. März und 30. September untersagt, um brütende Vögel zu schützen. Erlaubt sind in diesem Zeitraum lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Neuaustrieb betreffen.
Größere Rückschnitte planen wir daher gezielt für den Zeitraum Oktober bis Februar. Sprechen Sie uns frühzeitig an, damit wir Ihren Wunschtermin einplanen können.
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